Überflutung

Rückstauschutz

Im öffentlichen Kanalnetz kann es zu Rückstau von Abwasser kommen, der sich auch in die privaten Ent­wässerungsleitungen fortsetzt. Deshalb muss sich jeder Grundstückseigentümer gegen einen Rückstau bis zur Höhe der Straßenoberkante schützen. Bei der Beurteilung des Rückstauschutzes ist die gesamte Hausentwässerung zu betrachten. Neben den Ablaufstellen im Haus betrifft dies z. B. auch Bodenabläufe von Kelleraußentreppen.

Ein zuverlässiger Rückstauverschluss ist am einfachsten dadurch zu erreichen, dass Ablaufstellen im Kellerbereich vermieden werden. Ist dies nicht möglich, werden unterhalb liegende Entwäs­serungsgegenstände am besten durch eine Pumpe geschützt, welche das Abwasser über das Rückstau­niveau hebt. Durch die Druckleitungsführung bis über die Rückstauebene kann auch bei einem möglichen Ausfall der Technik kein Abwasser rückwärtig in das Haus eintreten.