Ihre Entwässerung
- Beiträge und Kostenersatz
- Bergschäden
Beiträge und Kostenersatz
Die öffentliche Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet von Bergkamen wird entsprechend dem Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen über Beiträge, Gebühren und Kostenersatz finanziert. Der Kanalanschlussbeitrag ist nur einmalig zu zahlen. Er fällt zu dem Zeitpunkt an, wo ein bebaubares Grundstück erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann.
Der Kanalanschlussbeitrag bemisst sich aus dem Produkt von Beitragssatz, Nutzungsfaktor und beitragsrelevanter Grundstücks- fläche. Der Beitragssatz beträgt zum Stand 1.1.2017:
- bei Anschlussmöglichkeit für Schmutz- und Niederschlagswasser: 3,62 €/m²
- bei Anschlussmöglichkeit nur für Schmutzwasser: 1,95 €/m²
- bei Anschlussmöglichkeit nur für Niederschlagswasser: 1,68 €/m²
- bei nur teilweise Anschlussmöglichkeit für Niederschlagswasser: 1,18 €/m²
Werden Arbeiten durch den Stadtbetrieb Entwässerung durchgeführt, die dem besonderen Interesse des Grundstückseigentümers zuzuordnen sind, z. B. Arbeiten an Anschlussleitungen, so können diese im Verfahren des Kostenersatzes weiter berechnet werden.